Lebensretter unter der Zimmerdecke

06. März 2016

In vielen Bundesländern gilt sie: Die Rauchmeldepflicht für Privatwohnungen. Die Installationspflicht gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen.

Neben der Qualität gibt es auch Unterschiede bei der Beschaffenheit. So gibt es zum Beispiel neben den normalen optischen Meldern, in erster Linie für die Küche, auch Rauchmelder, die auf Temperaturunterschiede reagieren.

Außerdem gibt es Rauchmelder, bei denen die Batterien gewechselt werden können und müssen und auch solche, bei denen eine fest installierte Batterie mit garantierter zehnjähriger Laufzeit installiert ist. Dann muss der ganze Melder getauscht werden.

Eine fachmännische Beratung empfiehlt sich also.